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Angaben gemäß § 5 TMG:

Rainhof Hotel GmbH
Basler Landstr. 8
79111 Freiburg

Vertreten durch:

Dietmar Broscheit
Frank Kaiser

Kontakt:

Telefon: 07661/98 86110
Telefax: 07661/98 86146
E-Mail: info@rainhof-hotel.de

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Amtsgericht Freiburg B
Registernummer: HRB 7587

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 243985710

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Urheberrecht

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AGB´s

  1. Wird ein Zimmer bestellt und die Reservierung vom Hotel bestätigt, so ist ein Hotelaufnahmevertrag oder auch Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Die Schriftform ist dabei nicht erforderlich, eine telefonische Bestellung / Bestätigung reicht aus.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der vereinbarten gegenseitigen Verpflichtungen: Die Verpflichtung des Hotels ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten. Die Verpflichtung des Gastes besteht darin, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen.
  3. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Reserviert ein Dritter für den Gast, haftet er zusammen mit dem Gast gegenüber dem Hotel.
  4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken als der Übernachtung ist ohne schriftliche Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen behält sich das Hotel vor zusätzliche Gebühren zu erheben, bzw. in schwerwiegendem Fall Anzeige zu erstatten.
  5. Vom Gast eigens eingebrachte Allgemeine Geschäftsbedingungen haben ohne schriftliche Zustimmung des Hotels keine Gültigkeit.
  6. Das Hotel ist nicht verpflichtet für vom Gast veranlasste Leistungen Dritter oder deren Auslagen aufzukommen.
  7. Mit Vertragsabschluss ist das Hotel berechtigt eine Zahlungsgarantie (Kreditkarte) oder eine angemessene Vorauszahlung vom Gast zu verlangen. Sollte der Gast beides ablehnen, wird der Beherbergungsvertrag nichtig und der Gast hat kein Anrecht auf Bereitstellung der Mietsache. Diese Entscheidung wird pro Einzelfall vom Hotel getroffen und dem Gast schriftlich mitgeteilt.
  8. Alle erbrachten Leistungen sind vom Gast spätestens am Abreisetag im Hotel zu begleichen. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Bargeld, Mastercard, Visacard, EC-Karte. Eine Bezahlung auf Rechnung (Debitor) bedarf der vorherigen, schriftlichen, Erlaubnis des Hotels bzw. einer schriftlichen Kostenübernahme des Rechnungsträgers.
  9. Die Bezahlung der Rechnung (Debitor) muss bis 15 Tage nach Erhalt auf das auf der Rechnung genannte Bankkonto des Hotels erfolgen. Bei Nichteinhaltung ist das Hotel berechtigt Mahngebühren wie folgt zu erheben: 16-30 Tage Verzug, € 5,00; 31-45 Tage, € 8,50. Ab 46 Tagen Nichtbezahlens einer Rechnung gibt das Hotel den Vorgang an ein Inkassounternehmen weiter. Verzugszinsen fallen im gesetzlichen Rahmen ab 30 Tagen Verzug an.
  10. Die Reservierung gilt als garantiert (das Zimmer wird in jedem Fall freigehalten und nicht anderweitig vermietet), wenn der Gast den Beherbergungsvertrag geschlossen hat s. §1.
  11. Nimmt der Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch – unabhängig davon ob er außerhalb der kostenfreien Annullationsfrist absagt oder ohne Mitteilung nicht anreist – ist er rechtlich verpflichtet, den Preis für das bestellte und vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer, nebst inklusiven Leistungen, zu bezahlen. Nicht angefallenen Betriebskosten werden anspruchsmindernd angerechnet. Die Höhe dieses Erfüllungsanspruchs ist in der Reservierungsbestätigung definiert. Kann das Hotel die nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgreich neu vermitteln, so verringert sich die Höhe des zu entrichtenden Erfüllungsanspruchs für den Gast entsprechend. Dem Gast steht es frei sich gegen diese, unter genannten Umständen entstehenden, Kosten zu versichern. Das Hotel erhebt keine Annullierungskosten, wenn die Absage oder das Nichterscheinen des Gasts durch höhere Gewalt bedingt ist.
  12. Die in der Reservierungsbestätigung dem Gast zugestandene kostenfreie Annullationsfrist gilt umgekehrt auch für das Hotel. Das Hotel ist somit seinerseits berechtigt im gleichen Zeitraum vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.
  13. Das Hotel ist außerdem berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann oder der Zweck des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels hat der Gast keinen Anspruch auf Schadenersatz.
  14. Die gebuchten Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 14 Uhr garantiert zur Verfügung. Ein Zimmerbezug davor kann nur auf Anfrage und entsprechender Verfügbarkeit gewährt werden. Das vom Gast gebuchte Zimmer muss bis 11 Uhr am Abreisetag wieder verlassen werden. Eine Nutzung darüber hinaus bedarf der Zustimmung des Hotels und kann unter Umständen zusätzliche Gebühren nach sich ziehen.
  15. Das Hotel schließt jegliche Haftung gegenüber eingebrachten Sachen aus. Mitgebrachte Fahrräder sind auch bei Unterbringung in den entsprechenden Räumlichkeiten mit einem entsprechenden Schloss zu sichern.
  16. Der Gast darf die hoteleigenen PKW-Parkplätze (begrenzte Anzahl) kostenfrei nutzen, allerdings besteht kein garantierter Anspruch auf Verfügbarkeit, auch dann nicht, wenn der Gast eine verbindliche Zimmerreservierung hat. Kommt das Fahrzeug des Gastes während dem Aufenthalt auf den hoteleigenen Parkplätzen zu Schaden oder gar abhanden, so haftet das Hotel nicht. Ausnahme nur, wenn ein Mitarbeiter des Hotels, während der Ausübung seiner Tätigkeit, grob fahrlässig handelt.